Kostenübernahme durch Krankenkassen

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen i.d.R. die Kosten!

Das teilbare Rollstuhlrad ist für Sie als private:n Anwender:in gewissermaßen kostenlos – und das, obwohl technische Entwicklung, Patentierung, hochwertige Rohstoffe und Produktion in Deutschland natürlich ihren Preis haben.

Eigene Hilfsmittelnummer

Seit Oktober 2022 haben die trivida-Räder eine eigene Hilfsmittelnummer 18.99.99.0010 – ab sofort finden Sie diese auch im GKV-Hilfsmittelverzeichnis. Im Hilfsmittelverzeichnis sind alle Hilfsmittel verzeichnet, für die die gesetzliche Kranken­ver­sicherung (GKV) in der Regel die Kosten übernimmt. Die eigene Hilfsmittelnummer beinhaltet zudem einen Studiennachweis über den Nutzen der trivida-Räder in den Bereichen Sicherheit, Transfererleichterung und Handhabung. Dieser Studien­nachweis ermöglicht neben dem Eintrag in das GKV-Hilfsmittelverzeichnis eine einfachere Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Bei Fragen oder Unsicherheiten während des Kostenübernahmeprozesses stehen wir natürlich weiterhin kompetent und zeitnah an Ihrer Seite. Bitte sprechen Sie uns an. 

Die Veröffentlichung der eigenen Hilfsmittelnummer im Bundesanzeiger steht noch aus.

Das müssen Sie bei der Kostenübernahme wissen

Wie geht das? trivida® ist ein medizinisches Hilfsmittel. Somit ist anerkannt, dass das teilbare Rollstuhlrad Menschen mit Behinderungen im Alltag unterstützt, schmerzfrei und selbstbestimmt zu leben. Ist ein Hilfsmittel geeignet und erforderlich, um eine Behinderung auszugleichen, werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Für Sie bedeutet das, dass eine Ärztin oder ein Arzt Ihnen trivida® verschreibt, Sie dann das teilbare Rollstuhlrad im Sanitätsfachhandel beantragen und einen Kostenübernahmeantrag bei der Krankenkasse einreichen. Nach Bewilligung der Kosten montiert Ihr:e Sanitätsfachhändler:in Ihre neuen Räder an Ihren Rollstuhl und weist Sie in die Nutzung ein.

Ablehnung der Krankenkasse, wir helfen!

Manchmal lehnen Krankenkassen die Kostenübernahme im ersten Schritt ab, weil sie noch nicht mit der Notwendigkeit des teilbaren Rollstuhlrades vertraut sind. Wir unterstützen Sie gern bei der Formulierung Ihres Widerspruchs, indem wir den Nutzen von trivida® für die Krankenkasse offensichtlich machen. Nach einem gut begründeten Widerspruch übernehmen die Kassen die Kosten in aller Regel.

Sie benötigen Hilfe?

Wir helfen gern bei allen Fragen weiter

Sollten Sie beim Bestellvorgang oder bei der Kostenübernahme durch die Krankenkassen auf Probleme stoßen oder Ihr teilbares Rollstuhlrad lieber privat bezahlen wollen, sind wir immer gerne Ihre Ansprechpartner. Bitte nehmen Sie bei Rückfragen oder Unsicherheiten Kontakt zu uns auf.